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Babyfernsehen und Strahlenschutzverordnung

Aktuelle Informationen zum Babyfernsehen, 3D/4D Babyaufnahmen und Strahlenschutzverordnung finden Sie hier:



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Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen

Ab dem Jahr 2020 gibt es eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen, über die wir Sie informieren möchten.
Hintergrund:


Die Erkenntnisse über den Zusammenhang von Humanen Papillomviren (HPV) und der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs sowie die seit einiger Zeit durchgeführten Impfungen werden berücksichtigt. Bisher wurden mit Hilfe des sogenannten PAP-Abstriches die Zellen der Gebärmutter jährlich auf Veränderungen untersucht, um frühzeitig eine Entwicklung von Krebs festzustellen und zu behandeln.

Was ändert sich jetzt für Sie?

Frauen zwischen 20 und 35 Jahren haben nach wie vor Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mit PAP-Abstrich. Zusätzlich kann bei Bedarf ein Test auf HPV durchgeführt werden.
Ab dem 36. Lebensjahr wird ein PAP-Abstrich von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch alle 3 Jahre übernommen und mit einem Test auf HPV kombiniert.
Alle fünf Jahre informiert Sie Ihre Krankenkasse über dieses Angebot.

Der Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung von Brust, Eierstöcken und Gebärmutter bleibt im bisherigen Umfang bestehen.
Unser Angebot

Wir führen die Vorsorge entsprechend der oben genannten Richtlinien durch.
Wenn Sie weiterhin eine jährliche PAP Untersuchung wünschen, ist dies möglich, aber als Individuelle Gesundheitsleistung zu bezahlen.
Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in der Praxis.

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